Wo das Sondereigentum aufhört
Im Grundbuch steht Ihre Wohnung als ein Ganzes, im Bad aber verläuft eine Linie, die niemand sieht. Das Wohnungseigentumsgesetz stellt darauf ab, wem ein Bauteil dient. Versorgt es nur Ihre Räume und lässt es sich ausbauen, ohne dass das Haus darunter leidet, gehört es Ihnen allein. Was trägt, dichtet oder mehrere Wohnungen versorgt, bleibt Gemeinschaftseigentum, auch wenn es in Ihrer Wand steckt. Im Zweifel gibt die Teilungserklärung des Hauses den Ausschlag.
| Gehört Ihnen | Gehört der Gemeinschaft |
|---|---|
| Wandfliesen, Bodenbelag, Farbe, Wartungsfugen aus Silikon | Estrich samt Abdichtung unter dem Belag |
| Badewanne, Duschwanne, WC, Waschbecken, Armaturen | Steigleitung und Fallrohr, selbst innerhalb Ihrer Wand |
| Wasser- und Abwasserleitungen hinter dem Abzweig | Leitungen bis zum Abzweig samt Absperrventil |
| Innentüren, Schalter, Steckdosen, Leuchten, Möbel | Lüftungsschacht, Fenster, Wohnungseingangstür |
| Leichte Trennwände ohne tragende Aufgabe | Decke, tragende Wände, Schallschutz zwischen den Wohnungen |
Rechts oben steht der Posten, mit dem kaum jemand rechnet: Der Estrich unter Ihren Fliesen ist Teil des Gebäudes. Wer nur Beläge und Objekte erneuert, bleibt ganz im eigenen Bereich. Wird der Boden für einen neuen Aufbau geöffnet, beginnt die Zuständigkeit der Gemeinschaft. Wer in Dresden eine Genossenschaftswohnung nutzt, etwa bei der Wohnungsgenossenschaft Aufbau mit rund 17.000 Wohnungen, ist Mitglied und nicht Wohnungseigentümer; den Umbau klären Sie dort vorher mit dem Vermieter.



