Vier Umbauten, die sich hier besonders lohnen
Vier Umbauten zahlen sich in den Häusern zwischen Elbe und Heller besonders aus.
Erstens die Dusche statt der Wanne. In der kleinen Sanitärzelle beansprucht die Wanne mehr
Boden als jedes andere Objekt. Eine bodengleiche Dusche gibt vor dem Waschtisch Bewegungsraum
frei, und weil keine Wannenschürze den Blick bremst, wirkt der Raum weiter. Dafür muss
keine Wand versetzt werden. Wie der Wechsel vor sich geht, erklärt
Dusche statt Badewanne. Wer noch schwankt, findet die Argumente
beider Seiten unter Badewanne oder Dusche.
Zweitens größere Formate. Bis in die neunziger Jahre lagen meist Wandfliesen im Format 15 x 20
bis 20 x 25 cm; heute greift man in der Regel zu 30 x 60 Zentimetern oder
größer. Mit jeder Fuge, die wegfällt, wird die Wand ruhiger, und Kalk findet weniger Ansatz. Das
Leitungswasser ist hier mittelhart: Kalk zeigt sich an den Armaturen, eine Enthärtung ist meist
nicht nötig. Eine Auswahl an Formaten zeigt Badfliesen; wer gar kein
Fugenbild möchte, liest bei fugenlose Bäder weiter.
Drittens eine flachere Vorwand. Hinter einem wandhängenden WC beansprucht das gängige
Montageelement rund 12 Zentimeter Tiefe, flache Varianten kommen mit 8 bis 10 aus. Zwischen Tür und Waschtisch
bleiben so zwei bis vier Zentimeter mehr Platz, und in einem schmalen Raum spürt man das bei
jedem Schritt.
Viertens der Blick nach vorn. Wer schon jetzt ohne Schwelle duscht, unter dem Waschtisch Platz
für einen Rollstuhl lässt und die Wand für einen späteren Griff verstärkt, zahlt beim Umbau kaum
mehr und spart sich den nächsten. Dass ein barrierefreies Bad
wohnlich aussehen kann, zeigen wir beim Ersttermin.
Bei vorhandenem Pflegegrad kann die Kasse einen Zuschuss von höchstens 4.180 Euro je Maßnahme
geben (§ 40 Abs. 4 SGB XI, Stand Oktober 2026). Ob sie zahlt, prüft sie im Einzelfall; ihr Antrag
wird zuerst gestellt. Der Freistaat Sachsen fördert über die SAB nach der FRL Wohnraumanpassung
mit höchstens 4.000 Euro, die Stadt mit ihrem Programm Wohnungsanpassung 75 Prozent, höchstens
3.835 Euro, ab 60 Jahren oder mit Schwerbehinderung. Zusagen kann das niemand vorab. Gestellt
werden alle Anträge, bevor Sie den Auftrag erteilen; die Seite
Förderung erklärt die Einzelheiten.