Vier Richtungen kommen hier oft in Frage: die Dusche an Stelle der Wanne, ein Bad, das auch im Alter trägt, Bad und Gäste-WC in einem Durchgang und, wo der Raum es hergibt, etwas mehr Komfort.
In der kleinen Zelle des Genossenschaftsblocks lohnt vor allem eine bodengleiche Dusche dort, wo bisher die Wanne stand: Der hohe Rand fällt weg, der Raum wirkt offener, und der Vorhang hat ausgedient. Als Mieter klären Sie das vorher schriftlich mit Genossenschaft oder Vermieter. Worauf es dabei ankommt, erklärt Dusche statt Badewanne.
Für ein altersgerechtes Bad zählt, was später unsichtbar bleibt: verstärkte Wände, an die sich Griffe schrauben lassen, eine freie Fläche von 120 × 120 Zentimetern vor WC und Waschtisch, eine Tür, die nach außen öffnet, und Fliesen, die bei Nässe nicht glatt werden. Dient der Umbau einem Menschen mit Behinderung, können Mieter die Erlaubnis nach § 554 BGB verlangen, außer sie ist dem Vermieter nicht zumutbar. Mehr dazu unter barrierefreies Bad.
Im Ein- oder Zweifamilienhaus kommt häufig das Gäste-WC im Erdgeschoss hinzu. Wer beides zusammen erneuern lässt, bezahlt Baustelleneinrichtung und Anfahrt nur einmal. Was auf anderthalb Quadratmetern möglich ist, zeigt Gäste-WC.
Hat das Bad acht Quadratmeter oder mehr, darf es ruhig mehr sein als ein Ort zum Waschen: eine große Kopfbrause, eine gemauerte Sitzbank im Belag des Bodens, Licht, das sich abends herunterregeln lässt, vielleicht eine kleine Sauna im Nebenraum. Wellness zuhause und Sauna im Bad liefern Ideen dafür.