Viele Pläne drehen sich um drei Dinge: eine bodengleiche Dusche anstelle der Wanne, Haltegriffe
an Wänden, die sie auch tragen, und einen Boden, der warm bleibt. Bei Glas und Armaturen spielt
außerdem das Wasser mit, das hier mittelhart ist.
Den Anfang macht oft die Dusche. Wer im eigenen Haus alt werden will, merkt irgendwann, dass
der hohe Wannenrand zur Hürde wird. Wo eine Wanne stand, ist in der Regel Platz für eine
schwellenlose Dusche mit 100 mal 120 Zentimetern. Den Tausch in seinen einzelnen Schritten
beschreibt Dusche statt Badewanne.
Haltegriffe brauchen eine Wand, die Last aufnimmt. Darum setzen wir Verstärkungen schon während
des Umbaus, auch wenn die Griffe erst Jahre später montiert werden. Vor Dusche und WC sieht die
Norm für barrierefreie Wohnungen jeweils freien Raum von 120 auf 120 Zentimeter vor; im
bestehenden Haus gilt sie als Richtschnur, und wir planen sie ein, soweit der Raum reicht.
Das Trinkwasser liefert SachsenEnergie. Langebrück liegt in der Versorgungszone 4, einer
Mischzone der Wasserwerke Coschütz und Hosterwitz; Schönborn sowie der Norden von Weixdorf mit
Marsdorf gehören zur Zone 5, die das Wasserwerk Hosterwitz speist. Beide Zonen gelten als
mittelhart. Kalk zeigt sich also auf Glas und Chrom, eine Enthärtungsanlage braucht es meist
nicht. Eine Duschwand mit Glasbeschichtung und Armaturen, an denen Kalk schlecht haftet,
verkürzen das Putzen.
Bleibt der warme Boden: Wo keine Fußbodenheizung liegt, genügt eine elektrische Heizmatte, die
kaum Aufbauhöhe kostet. Zum barrierearmen Teil kann die Pflegekasse bei
vorhandenem Pflegegrad je Maßnahme bis 4.180 Euro beisteuern; ob sie das tut, prüft sie für
jeden Fall gesondert (§ 40 Abs. 4 SGB XI, Stand Oktober 2026). Daneben gibt es die Richtlinie Wohnraumanpassung der SAB mit höchstens 4.000 Euro
und das Programm Wohnungsanpassung der Stadt Dresden (75 Prozent, höchstens 3.835 Euro, ab 60
Jahren oder mit Schwerbehinderung), beide ohne Zusage. Beantragt wird vor dem Auftrag, zuerst
bei der Pflegekasse.