1979 bestätigte der Stadtrat die Planung, am 21. August 1981 folgte die Grundsteinlegung, Anfang 1982 waren die ersten Wohnungen bezogen. Gebaut wurde in vier Abschnitten an einem Hang am südwestlichen Stadtrand, zwischen 130 und 210 Metern über dem Meeresspiegel. Am Wölfnitzer Ring 96 übergab man am 19. Juli 1984 die 100.000. Wohnung, die Dresden nach dem Krieg errichtet hatte. Beim Bad lassen sich heute drei Fälle auseinanderhalten.
Die Sanitärzelle im Plattenblock
In Gorbitz entstanden fünf- und sechsgeschossige Blöcke sowie Hochhäuser. Welcher Plattentyp Ihr Haus ist, sehen wir uns vor Ort an; an der Gorbitzer Kirche ist ein Würfelhaus vom Typ WBS 70/14,4 sogar Kulturdenkmal. Fast immer liegt das Bad im Kern der Wohnung, direkt am Installationsschacht, durch den Abluft, Trinkwasser und Abwasser geführt werden. Solche Zellen lieferte man komplett an, Wände, Decke und Bodenwanne als ein Stück. Ein Fenster hat meist die Küche, selten das Bad. Diese Zelle ist das Hauptthema der folgenden Abschnitte.
Das schon einmal sanierte Bad
Oft wurden Wanne und Fliesen in den Neunzigern oder nach 2000 erneuert; typisch sind kleine Fliesen, etwa 15 × 20 oder 20 × 25 Zentimeter groß. Die Zelle selbst rührte damals niemand an. Auf den ersten Blick wirkt das solide. Planerisch behandeln wir es dennoch wie ein altes Bad, weil unter den Fliesen eine Abdichtung nach damaligem Verständnis liegt und die Silikonfugen als Wartungsfugen ohnehin längst eine Kontrolle brauchen.
Das neuere Bad nach Lückenbau, Umbau oder Neubau
Jüngere Bäder gibt es ebenfalls. Von 1995 bis 1997 kamen Lückenbauten hinzu, darunter das „Glashaus“ am Wölfnitzer Ring 2 und der Kubus am Tanneberger Weg 44. In der Kräutersiedlung riss man Eingänge ab oder nahm Häuser auf drei Geschosse zurück und baute sie innen um. Laut einem Bericht hat die Eisenbahner-Wohnungsbaugenossenschaft seit 2008 insgesamt 377 Wohnungen saniert und altersgerecht hergerichtet. Dort kann eine bodengleiche Dusche schon vorhanden sein; dann geht es eher um gezielte Nachrüstungen.
Städtebauliche Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB gelten in Dresden für einzelne Gebiete. Wo eine gilt, brauchen Eingriffe in Fassade, Fenster oder Zuschnitt der Wohnung die Genehmigung der Stadt; ein Bad, das innen erneuert wird, fällt normalerweise nicht darunter. Ob Ihr Grundstück betroffen ist, sagt Ihnen das Amt für Stadtplanung und Mobilität. Im Plattenblock spielt das für das Bad kaum eine Rolle, denn dort hat ohnehin der Eigentümer das letzte Wort, meist ein Wohnungsunternehmen oder eine Genossenschaft.
Einzelne Objekte in Gorbitz stehen unter Denkmalschutz, so der Märchenbrunnen, das Mosaik „Fuchs und Trauben“, der Gorbitzer Krug, die Gorbitzer Kirche und das genannte Würfelhaus. Für Bäder in den Wohnblöcken ist das normalerweise ohne Belang. Ist Ihr Gebäude selbst als Kulturdenkmal eingetragen, gilt § 12 Abs. 1 SächsDSchG: Dann sind auch Arbeiten im Inneren genehmigungspflichtig, zuständig ist in Dresden das Amt für Kultur und Denkmalschutz, Stand November 2026. Diese Abstimmung erledigen wir vor dem Start; ohne sie stellt die Behörde auch keine Steuerbescheinigung aus.