Was Eigentümer und Mieter vorab wissen wollen
Hält der Festpreis?
Ja, für alles, was sich planen lässt. Wir berechnen ihn erst, nachdem wir Ihr Bad gesehen haben, nicht am Telefon. Mögliche Überraschungen hinter Fliesen oder unter dem Boden stehen vorab als einzelne Position mit Preis im Angebot.
Müssen wir für die Bauzeit ausziehen?
Meist nicht. Gearbeitet wird nur in einem Raum, die übrige Wohnung bleibt nutzbar. Hat die Villa ein zweites Bad, bleibt es in Betrieb. In der Wohnung mit nur einer Sanitärzelle sprechen wir vorher ab, wie Sie die Tage ohne Dusche überbrücken.
Wer stimmt die Handwerker ab?
Ein Ansprechpartner koordiniert alle Gewerke, von der Installation über Fliesen und Elektrik bis zu Trockenbau und Maler. Termine, Reihenfolge und Bestellungen liegen bei uns. Die Auswahl der Ausstattung bleibt Ihre Sache.
Darf ich die Ausstattung selbst wählen?
Ja, vollständig. Fliesen, Armaturen und Objekte suchen Sie im Bemusterungstermin aus. Kaufen Sie lieber selbst im Fachhandel, steht die Sanitärkeramik als eigene Budgetposition im Angebot; der Festpreis der restlichen Leistung bleibt davon unberührt.
Unsere Villa liegt in Königswald. Worauf kommt es an?
Auf alles, was nach außen wirkt. Königswald hat mit H-08 eine Erhaltungssatzung: Für Eingriffe in Fassade, Fenster oder den Zuschnitt der Wohnung verlangt die Stadt eine Genehmigung; Arbeiten allein im Bad sind davon in der Regel nicht berührt. Ist das Haus als Kulturdenkmal gelistet, reicht die Pflicht weiter; das klären wir vor dem Angebot.
Ich wohne zur Miete in der Platte. Geht ein neues Bad?
Nur, wenn der Vermieter zustimmt, und zwar bei jeder baulichen Änderung bis hin zur einzelnen Leitung. Brauchen Bewohner mit Behinderung den Umbau, um die Wohnung nutzen zu können, gibt § 554 Abs. 1 BGB einen Anspruch auf Zustimmung, es sei denn, die Änderung ist ihm nicht zumutbar (Stand Oktober 2026).