Jeder genannte Preis enthält bereits die Umsatzsteuer.
Gewährleistung bei der Badsanierung
Wann ein Schaden im Bad noch Sache des Betriebs ist, hängt am Tag der Abnahme. Ab diesem Datum laufen fünf Jahre Gewährleistung, und die Beweislast wechselt zu Ihnen.
4,9 von 5bei Googlefür unseren Betrieb in DresdenFünf Jahre ab Abnahme: so läuft die Frist
Wer sein Bad sanieren lässt, kann Mängel fünf Jahre lang rügen, gerechnet ab der Abnahme (§ 634a Absatz 1 Nummer 2 BGB, Stand Oktober 2026). In der Regel gilt die Sanierung als Arbeit an einem Bauwerk, denn Abdichtung, Rohre, Estrich und Fliesen bleiben dauerhaft im Gebäude. In Dresden gilt das wie bundesweit.
| Vertragsart und Leistung | Frist | Startpunkt |
|---|---|---|
| Komplettbad oder Umbau mit Eingriff in Leitungen und Abdichtung (BGB) | fünf Jahre | Abnahme |
| Kleinere Arbeit ohne solchen Eingriff, etwa neue Duschabtrennung (BGB) | meist zwei Jahre | Abnahme |
| Vertrag mit einbezogener VOB/B (bei Verbrauchern meist unwirksam) | vier Jahre | Abnahme |
| Eigenkauf eines Geräts beim Händler (Kaufrecht) | eigene Frist nach Kaufrecht | Lieferung |
Die Frist endet auf den Tag genau: Wird ein Bad am 22. September 2026 abgenommen, reicht der Schutz bis zum Ablauf des 22. September 2031. Verschweigt ein Betrieb einen Mangel arglistig, also mit Absicht, gelten andere Regeln. Dann kann die Frist deutlich länger laufen.
VOB/B im Vertrag: vier Jahre statt fünf
Bei der VOB/B handelt es sich um vorformulierte Vertragsbedingungen, nicht um ein Gesetz. Wirksam wird sie nur, wenn der Vertrag sie ausdrücklich einbezieht; für Bauwerke gelten dann vier Jahre (§ 13 Absatz 4 Nummer 1 VOB/B). Zudem kennt sie Regeln, nach denen ein Bad auch ohne gemeinsamen Termin als abgenommen gelten kann.
Für Privatkunden steht diese Verkürzung auf schwachen Füßen. Den Schutz vor der Inhaltskontrolle gewährt ihr § 310 Absatz 1 Satz 3 BGB nur gegenüber Unternehmern; bei Verbrauchern wird jede Klausel einzeln geprüft. Hinzu kommt § 309 Nummer 8 Buchstabe b BGB: Eine Formularklausel darf die Bauwerksfrist nicht abkürzen. Bei Verbrauchern bleibt es deshalb meist bei fünf Jahren.
Praktisch nützt dieser Streit wenig. Wer im fünften Jahr einen feuchten Fleck an der Decke der Wohnung darunter bemerkt, braucht eine Reparatur, keine Klauseldebatte. Gedacht ist die VOB/B für Auftraggeber mit Bauerfahrung; taucht sie in Ihrem Angebot auf, fragen Sie, wozu.

Die Abnahme: ein Termin, an dem vier Dinge hängen
Abnahme bedeutet mehr als das Ende der Bauzeit. Sie erklären damit, dass das Bad im Wesentlichen so ausgeführt ist wie vereinbart. Daran knüpfen vier Folgen: Die Schlussrechnung wird fällig, das Risiko zufälliger Schäden geht auf Sie über, die Frist läuft an, und wer danach einen Mangel behauptet, muss ihn beweisen.
Dafür setzen wir einen eigenen Termin an, im geräumten Bad bei Licht und laufendem Wasser. Zusammen prüfen wir, ob die Dusche ohne Pfützen abläuft, ob Fliesen beim Klopfen hohl klingen, ob WC und Waschtisch fest sitzen und ob die Höhen mit der Planung übereinstimmen. Erst dann wird unterschrieben.
Kleine Mängel, etwa eine optisch ungleichmäßige Silikonfuge, sind kein Grund, die Abnahme abzulehnen, wesentliche schon. Fordert der Betrieb Sie mit angemessener Frist zur Abnahme auf und Sie reagieren nicht, ohne einen Mangel zu rügen, kann das wie eine Abnahme wirken. Bei Verbrauchern setzt das einen klaren Hinweis auf genau diese Folge voraus.

Sechs Angaben, die ins Abnahmeprotokoll gehören
Kein Papier aus der Bauzeit suchen Sie im fünften Jahr so dringend wie das Protokoll. Ein Satz wie „Abnahme erfolgt, mängelfrei“ nützt Ihnen dann wenig.
- Zwei Kalenderdaten: Abnahme und Fristablauf.
- Beide Vertragsparteien mit Namen und Unterschrift, dazu der Leistungsumfang in Stichworten.
- Offene Punkte einzeln mit Ort und Frist: nicht „Restarbeiten“, sondern „Silikon an der Kopfseite der Wanne neu ziehen, bis 15. Juli“.
- Ihr Vorbehalt. Was Sie bei der Abnahme schon als Mangel kennen, gehört ins Protokoll. Ohne diesen Eintrag drohen für den betreffenden Punkt wichtige Mängelrechte verloren zu gehen, etwa Nachbesserung und Minderung, auch bei Kleinigkeiten.
- Papiere zum Bad: Nachweis über die Verbundabdichtung unter dem Belag (DIN 18534), Datenblätter, Pflegehinweise, Silikontyp.
- Fotos der offenen Wände, mit Leitungen und Zollstock im Bild, solange die Vorwand noch offen steht.
Jede Partei behält ein unterschriebenes Original; legen Sie Ihres mit der Rechnung für mindestens fünf Jahre ab. Für Ihre Mängelrechte zählt die Frist ab Abnahme, nicht eine kürzere Aufbewahrungsregel.
Der Ursprung entscheidet: Mangel gegen Verschleiß
Als Mangel zählt eine Abweichung vom Vertrag, die bei der Abnahme schon bestand, mag sie auch erst nach Jahren zutage treten. Verschleiß kommt dagegen aus dem Gebrauch. Es geht also um den Ursprung, nicht um den Tag der Entdeckung.
| Ausführungsfehler, beim Betrieb | Gebrauchsspuren und Pflege, bei Ihnen |
|---|---|
| Duschwasser staut sich, weil das Gefälle nicht stimmt | Kalkschleier auf Duschglas und Hähnen |
| Hohlstellen unter Fliesen durch zu wenig Kleber | Silikon härtet über die Jahre aus |
| Abdichtung fehlt oder reicht nicht über die ganze Spritzwasserzone | Dichtungen an der Duschtür verlieren ihre Elastizität |
| Leckende Verbindung hinter der Vorwand | Perlator und Kartuschendichtungen nutzen sich ab |
| Risse in den Fugen schon kurz nach dem Einzug | Sieb und Siphon setzen sich mit Haaren zu |
| WC-Schüssel wackelt, weil das Element schlecht befestigt ist | Lüfterfilter verschmutzen, das Lager wird laut |
| Duschtür streift schon bei der Übergabe | Fuge verfärbt, aber noch dicht |
Eine dritte Gruppe sind Schäden durch die Nutzung. Schimmel bei intakter Abdichtung hat meist mit zu wenig Luftaustausch zu tun; dagegen hilft ein Lüfter, kein Rechtsstreit, siehe Lüftung im Bad. Scheuermittel verkratzen Chrom, saure Reiniger lassen Naturstein matt werden. Dafür gibt es keine Gewährleistung.
Silikonfugen: Mängel in der Ausführung, nicht im Alter
Elastisch verfugte Anschlüsse, also Raumecken, Wannenrand und Duschtassenrand, gelten nach DIN 52460 als Wartungsfugen: Man kontrolliert sie und erneuert sie bei Bedarf. Sie nehmen Bewegungen zwischen Bauteilen auf, abdichten sollen sie nicht. Ihre Lebensdauer hängt an Pflege und Belastung.
Gewährleistet ist, dass die Fuge fachgerecht gezogen wurde: mindestens 5 Millimeter breit, auf sauberem, trockenem Grund, mit Rundschnur dahinter und nur seitlich an zwei Flanken verklebt, sodass sie Bewegung mitmacht und nicht abreißt. Für Naturstein nutzen wir neutral härtendes Silikon; essigsaures kann Ränder im Stein erzeugen. Löst sich die Fuge nach wenigen Wochen, bessern wir nach.
Niemand schuldet Ihnen eine Fuge, die nach vier Jahren wie neu wirkt. Neu verfugen kostet abhängig von der Länge 150 bis 400 Euro; zu rechnen ist mit rund zwei Stunden Arbeit und 24 Stunden ohne Duschen. Den Festpreis nennen wir, wenn wir die Fugen kostenlos angesehen haben.

Wer was beweisen muss: Die Abnahme ist die Grenze
Vor der Abnahme liegt es am Betrieb, die mangelfreie Ausführung nachzuweisen. Danach ist es umgekehrt: Sie müssen belegen, dass es den Fehler gibt und wer ihn verursacht hat. Deshalb ist das Datum der Abnahme so wichtig.
Die oft genannte Beweislastumkehr in den ersten Monaten kommt aus dem Kaufrecht. Sie betrifft Waren, die Verbraucher bei einem Unternehmer kaufen. Fällt etwa ein im Baumarkt gekauftes Thermostat kurz nach dem Kauf aus, vermutet das Gesetz einen Fehler schon bei der Übergabe. Für eine eingebaute Dusche gilt allein der Tag der Abnahme.
Fotografieren Sie die offene Wand vor dem Verkleiden und melden Sie Mängel zügig, denn mit den Jahren verwischen die Spuren. Wer als Betrieb repariert und dabei die eigene Verantwortung nicht bestreitet, erkennt den Mangel unter Umständen an. Für diesen Punkt kann die Verjährung dann neu beginnen.

Mangel gefunden: fünf Schritte nacheinander
Bei einem Mangel hilft eine feste Reihenfolge, denn jeder Schritt setzt rechtlich den vorigen voraus. Wer abkürzt, riskiert Ansprüche.
- Schriftlich rügen. Eine E-Mail mit Datum, betroffener Stelle, kurzer Schilderung und einigen Fotos genügt.
- Nachbesserungsfrist setzen. Der Betrieb darf zuerst selbst reparieren; die Frist muss angemessen sein, tritt Wasser aus, entsprechend kürzer.
- Die Nachbesserung ermöglichen. Wer vorher einen fremden Handwerker beauftragt, trägt dessen Kosten in der Regel selbst.
- Nach Ablauf der Frist weitere Rechte nutzen. Vorschuss für die Beseitigung durch einen anderen Betrieb, Minderung des Preises oder Schadensersatz.
- Zahlung teilweise zurückbehalten. Steht die Schlussrechnung noch aus, dürfen Sie in der Regel einen angemessenen Teil einbehalten, bis der Mangel behoben ist.
Beim BGB-Vertrag stoppt die Mängelanzeige allein die Verjährung nicht. Gehemmt wird sie erst, wenn Sie mit dem Betrieb über den Mangel verhandeln oder ein selbständiges Beweisverfahren beziehungsweise eine Klage einleiten.
Funkstille beim Betrieb: vier Schritte mit Beleg
Antwortet der Betrieb auf keinen Anruf und keine Mail mehr, brauchen Sie Papier. Jeder dieser Schritte hinterlässt eines.
- Einschreiben mit Nachfrist. Nennen Sie darin schon den nächsten Schritt.
- Kostenvoranschlag eines zweiten Betriebs. Daraus ergibt sich die Höhe von Vorschuss oder Minderung.
- Handwerkskammer Dresden. Zu ihrem Bezirk gehören die Stadt Dresden und die Landkreise Görlitz, Bautzen, Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Ob sie in Ihrem Streit vermitteln kann und was das kostet, erfragen Sie dort direkt.
- Selbständiges Beweisverfahren. Das Gericht beauftragt einen Gutachter, der den Schaden dokumentiert, ganz ohne Klage. Der Vorschuss dafür beträgt in der Regel 1.500 bis 3.000 Euro. Solange das Verfahren läuft, ruht die Verjährung.
Geduld gehört dazu: Bis das Gutachten da ist, vergehen oft Monate, und wo nichts hemmt, läuft die Frist weiter. Mängel aus dem vierten Jahr melden Sie daher sofort. Prüfen Sie auch früh, ob Ihre Rechtsschutzversicherung zahlt; viele Policen klammern Baustreitigkeiten aus.
Insolvenz des Betriebs: Vorsorge vor dem Vertrag
Ihr Anspruch übersteht eine Insolvenz, verliert aber fast seinen ganzen Wert: Sie melden ihn beim Insolvenzverwalter zur Tabelle an und erhalten meist nur eine kleine Quote. Ist das Bad unfertig, darf der Insolvenzverwalter die weitere Erfüllung verweigern. Absichern können Sie sich nur im Vertrag:
- Sicherheitseinbehalt von 5 Prozent: Ein Zwanzigstel der Schlussrechnung bleibt bei Ihnen, bis die Frist abgelaufen ist, außer der Betrieb gibt dafür eine Gewährleistungsbürgschaft. Bei einer Rechnung über 18.000 Euro sind das 900 Euro.
- Abschläge nur nach Baufortschritt, keine Vorkasse. Im Voraus zahlen Sie allenfalls, was das bestellte Material wert ist.
- Garantien der Hersteller für Armaturen, Keramik, Duschwand und Lüfter gelten unabhängig vom Betrieb weiter. Heften Sie Datenblätter und Kaufbelege deshalb zum Abnahmeprotokoll.
- Haftpflicht des Betriebs. Sie zahlt Folgeschäden, etwa Wasser in der Holzbalkendecke darunter, wie sie in vielen Altbauten liegt. Die Nachbesserung selbst übernimmt sie nicht. Im Insolvenzfall kann die Versicherungsleistung für Ihren Schaden unter Umständen Ihnen statt der Masse zustehen.
Eine Garantieurkunde ohne Bürgschaft dahinter hilft ebenfalls nicht: Geht der Betrieb unter, ist sie wertlos. Wie sich vorab einschätzen lässt, ob es einen Anbieter in fünf Jahren noch gibt, erklärt Bad günstig sanieren.
Wo unsere Gewährleistung endet
Sanitärkeramik oder Armaturen, die Sie selbst im Internet bestellt haben, bauen wir nicht ein. Für den Einbau hafteten wir, für das Gerät der Verkäufer, und im Schadensfall verwiese jeder auf den anderen. Nennen Sie uns stattdessen im Ersttermin Ihr Wunschmodell, dann steht es als Position im Angebot. Auch Baustellen, die ein anderer Betrieb angefangen hat, übernehmen wir nicht. Arbeiten Sie selbst im selben Raum mit, lässt sich später kaum klären, wessen Arbeit einen Schaden ausgelöst hat.
Ebenfalls nicht erfasst sind Wartungsfugen, die Reinigung von Glas, Chrom und Stein und Schimmel aus mangelnder Lüftung. Möchten Sie eine Ausführung, von der wir abraten, etwa neue Fliesen über alten ohne frische Abdichtung, erhalten Sie unsere Bedenken vorab schriftlich. Wir setzen das nur um, wenn Sie schriftlich zustimmen, und haften dann für genau diesen Punkt nicht.
Vor dem Vertrag: Angebot und Protokoll gemeinsam prüfen
Wir sind ein Fachbetrieb mit Sitz in Dresden; hinter uns liegen über 10 Jahre Badbau in Dresden. Für Ihr neues Bad tragen wir im Protokoll neben dem Abnahmetag gleich das Ende der Frist ein. Offene Fragen dazu besprechen wir vor der Unterschrift am Telefon, erreichbar Mo–Fr 7–16:30 Uhr.
Nennt ein fremdes Angebot die VOB/B oder fehlt darin ein Sicherheitseinbehalt, fragen Sie nach. Unser eigenes Angebot folgt auf eine Besichtigung, im Bad selbst oder per Videocall. Für das erste Gespräch berechnen wir nichts, und Sie gehen keine Bindung ein; danach erhalten Sie einen schriftlichen Festpreis. Wie es bis zur Abnahme weitergeht, beschreibt Badsanierung Ablauf; mit welchen Summen Sie rechnen können, zeigt Badsanierung Kosten. In einer Eigentumswohnung klären Sie zudem die Grenze zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum: Bad in der Eigentumswohnung.
Stecken Sie mit einem anderen Betrieb in einem Mangelstreit fest, rufen Sie uns an unter 01579 2834996 — häufig lässt sich schon am Telefon einschätzen, ob ein Mangel oder Abnutzung dahintersteckt.
Häufige Fragen
Wie lange haftet ein Betrieb für Mängel an der Badsanierung?
Ab der Abnahme fünf Jahre, sofern die Sanierung nach BGB als Arbeit am Bauwerk gilt (Stand Oktober 2026). Weil Abdichtung, Leitungen und Fliesen dauerhaft eingebaut werden, ist das nach § 634a Absatz 1 Nummer 2 BGB in der Regel der Fall. Für kleinere Arbeiten wie eine neue Duschabtrennung gelten meist zwei Jahre. Was für Ihr Vorhaben zutrifft, klären wir im kostenlosen Ersttermin.
Gilt beim Bad die Frist der VOB/B von vier Jahren?
Meist nicht, wenn Sie als Privatperson bauen lassen. Die vier Jahre stehen in der VOB/B, einem Regelwerk ohne Gesetzeskraft, das ausdrücklich vereinbart sein muss. Gegenüber Verbrauchern hält die Kürzung in der Regel nicht, weil § 309 Nummer 8 Buchstabe b BGB sie für Bauwerke verbietet; dann gelten fünf Jahre ab Abnahme. Ihren Vertrag sehen wir uns gern im Ersttermin an.
Ab welchem Tag läuft die Gewährleistung für das neue Bad?
Ab der Abnahme, nicht ab Rechnung oder letztem Arbeitstag. Das Ende fällt auf denselben Kalendertag fünf Jahre später: Wird am 22. September 2026 abgenommen, endet die Frist mit Ablauf des 22. September 2031. Deshalb tragen wir im Protokoll beide Daten untereinander ein. Ein Musterprotokoll liegt beim kostenlosen Ersttermin bereit.
Welche Folgen hat die Abnahme des neuen Bades?
Vier: Die Schlusszahlung wird fällig, das Risiko zufälliger Schäden liegt bei Ihnen, die Frist beginnt, und spätere Mängel müssen Sie beweisen. Sie bestätigen damit, dass die Arbeit im Kern dem Vertrag entspricht. Verweigern dürfen Sie die Abnahme nur bei wesentlichen Mängeln, nicht wegen Kleinigkeiten. Für die Abnahme reservieren wir einen eigenen Termin im fertigen Bad.
Welche Angaben braucht das Abnahmeprotokoll?
Sechs: den Abnahmetag mit dem Fristende, Namen und Unterschriften beider Seiten, offene Punkte mit Stelle und Termin, Ihren Vorbehalt, Datenblätter samt Abdichtungsprotokoll (DIN 18534) und Fotos der Wände vor dem Schließen. Am wichtigsten ist der Vorbehalt. Wer einen bekannten Mangel nicht einträgt, kann dafür unter anderem Nachbesserung und Minderung verlieren. Fragen zum Protokoll beantworten wir im Ersttermin.
Gehören Silikonfugen zur Gewährleistung?
Die Ausführung ja, die Lebensdauer nein. DIN 52460 stuft elastische Fugen als Wartungsfugen ein, die man kontrolliert und bei Bedarf ersetzt. Reißt eine Fuge kurz nach der Übergabe ab, ist das ein Mangel; wird sie über die Jahre hart, ist das Wartung. Neu verfugen kostet abhängig von der Länge 150 bis 400 Euro; einen Festpreis gibt es nach einem Blick auf Ihre Fugen.
Woran unterscheiden sich Mangel und Verschleiß im Bad?
An der Ursache: Ein Mangel steckt seit der Abnahme im Bad, Verschleiß kommt erst mit der Nutzung. Staut sich Wasser in der Dusche, klingen Fliesen hohl oder hat die Abdichtung Lücken, sind das Mängel, auch wenn sie spät auffallen. Kalk, hart gewordene Fugen und Dichtprofile oder ein verstopftes Sieb gehören dagegen zur Pflege. Unklare Fälle schauen wir uns vor Ort an.
Gibt es beim Badumbau eine Beweislastumkehr wie beim Kauf?
Nein, diese Vermutung stammt aus dem Kaufrecht, und ein Badumbau ist kein Kauf. Beim Werkvertrag zieht die Abnahme die Grenze: Vorher muss der Betrieb mangelfreie Arbeit belegen, danach liegt der Nachweis bei Ihnen. Umso wichtiger sind ein sorgfältiges Protokoll und Fotos aus der Bauzeit. Tipps zur Fotodokumentation der offenen Wände bekommen Sie im Ersttermin.
Was tun, wenn ein Betrieb einen Mangel nicht beseitigt?
Setzen Sie zuerst schriftlich eine angemessene Frist zur Nachbesserung. Läuft sie ungenutzt ab, dürfen Sie einen anderen Betrieb beauftragen und dafür Vorschuss verlangen, den Preis mindern oder Schadensersatz fordern. Solange die Schlussrechnung offen ist, dürfen Sie meist einen angemessenen Teil davon einbehalten, bis der Mangel behoben ist. Eigene Reparaturen vorab kosten diese Rechte. Rat dazu gibt es bei uns am Telefon.
Was nützt die Gewährleistung nach einer Insolvenz des Betriebs?
Sie bleibt formal bestehen, hilft aber kaum, denn aus der Insolvenzmasse fließt meist nur eine kleine Quote. Wirksam vorsorgen können Sie nur im Vertrag: 5 Prozent der Schlussrechnung bis zum Ende der Frist einbehalten, sofern keine Bürgschaft gestellt wird, und Abschläge nur nach Baufortschritt zahlen. Garantien der Hersteller bleiben davon unberührt. Ihren Vertragsentwurf sehen wir uns gern im Ersttermin an.
Bewertungen bei Google
Hinter jedem Bad stehen über 10 Jahre Badbau in Dresden. Ob die Arbeit gepasst hat, entscheiden danach Kundinnen und Kunden mit ihrer Bewertung bei Google, und daran messen wir uns.
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