Welche Arbeiten ein Bad hier braucht, entscheidet vor allem das Baujahr des Hauses.
Zuerst das Reihen- oder Doppelhaus der Siedlung Briesnitz. Im Juli 1911 gründete sich dafür die
Genossenschaft „Eigenheim-Siedelung Briesnitz-Dresden“, den Entwurf lieferten Ludloff und Stieger,
ab 1919 übernahm Curt Herfurth. Gebaut wurde in mehreren Abschnitten von 1912 bis 1935. Das Bad
sitzt oben mit Fenster, häufig unter der Dachschräge; ein Gäste-WC im Erdgeschoss kam vielfach erst
später dazu. Unter der Schräge bestimmt der Kniestock, also der senkrechte Wandteil bis zum Dach, wo
Dusche und Waschtisch Platz finden.
Dann das Einfamilienhaus am Hang. In Dölzschen ziehen sich seit der Zeit nach 1900 Villen,
Einfamilien- und Reihenhäuser die Hänge hinauf, an der Wurgwitzer Straße liegt ein jüngeres
Eigenheimgebiet. Ein Bad aus den Sechzigern oder Siebzigern trägt oft noch Kleinformate zwischen
10 x 10 und 15 x 15 Zentimetern, gesetzt ins Mörtelbett. Villen haben oft mehrere Bäder, und
solange eines davon in Betrieb bleibt, verliert die Baustelle viel von ihrem Schrecken.
Schließlich das Mietshaus im Norden von Naußlitz. Ab 1870 entstanden dort Wohnhäuser für Arbeiter
aus Löbtau. Das Bad kam meist nachträglich in eine Kammer, ist rund 3 bis 5 Quadratmeter groß und
hängt an einem Strang, den sich alle Etagen teilen. Mieter dürfen nur umbauen, wenn der Vermieter
zustimmt. Wer eine Eigentumswohnung besitzt und an die gemeinsame Steigleitung muss, braucht dafür
einen Beschluss der Eigentümer.
In der Siedlung Briesnitz kommt der Denkmalschutz hinzu. Sie ist als Denkmalschutzgebiet
ausgewiesen, und für Fenster, Dach und Fassade hat die Stadt eine Gestaltungsfibel herausgegeben;
Änderungen dort brauchen eine Genehmigung. Ob das Bad innen betroffen ist, zeigt erst der
Einzelfall. Ist Ihr Haus ein Kulturdenkmal, brauchen nach § 12 SächsDSchG auch Arbeiten innen eine
Genehmigung des Amts für Kultur und Denkmalschutz. Wir stimmen das vor Beginn ab.